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Regionale Sponsoren
- Vertragspartner der Förderungsgesellschaft des DBwV www.foeg.de

Experte für die Bundeswehr
am Standort Kiel
Stefan Alpen
stefan.alpen@continentale.de
Die Continentale
Bezirksdirektion Stefan Alpen und
Ralf Krabbenhöft GbR
Büro: Gänsemarkt 4
24340 Eckernförde
Tel.: 04351-50 83
Fax: 04351-71 27 18
info.alpen-krabbenhoeft@Continentale.de
www.derkrankenversicherer.de
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Generalagentur
Sven Bliesner
Büro: Alter Markt 13
24103 Kiel
Tel.: 0431-24 06 60 0
Fax: 0431 - 24 06 60 2
sven.bliesner@dbv.de
Hans-Jürgen Hahn
Bereichsleiter Nord
Schneiderstr. 4
31249 Hohenhameln-Equord
Tel. 05128 8124
Fax 05128 8123
Mobil: 0171 3572637
hans-juergen.hahn@lhrd.com
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Berichte
- Spendenübergabe in Kiel
- Standortkameradschaft Kiel unterstützt Info- u. Kontaktbörse
- Soldaten und Zivildienstleistende besuchen Schleswig - Holsteinischen Landtag
- Kiel Pass 2010
- Jahresausklang 2009
- Ausweis für ehemalige Soldatinnen und Soldaten
Ausweis für Reservisten und ehemalige Soldaten
(ehemalige Soldaten sind frühere Soldaten , die nicht mehr zu Wehrdienstleistungen herangezogen werden können)
Man kann es als einen Erfolg des Deutschen Bundeswehrverbandes bezeichnen, daß nun auch ehemalige Soldaten/innen einen Ausweis erhalten können, der ihnen den Zutritt zu militärischen Einrichtungen ermöglicht, ohne einen Passierschein ausstellen zu lassen.
Die Ausführungsbestimmungen liegen inzwischen vor (PSZ/Z, InfoM PSZ).
Jeder ehemalige Soldat kann nun – ohne Wartezeit - einen solchen Ausweis beantragen und erhalten.
Ehemalige Soldaten/innen wenden sich - im Bereich Kiel – direkt an das
Landeskommando Schleswig-Holstein
Feldstrasse 236-238
24106 Kiel Tel.: 0 431 384 3456Dort sind die ausführlichen Ausführungsbestimmungen erhältlich sowie auch im Betreuungsbüro der Standortkameradschaft Kiel . (siehe Impressum dieser Homepage).
Wer sich zur Beantragung direkt zum Landeskommando SH begeben will, muß zur Identifizierung sein Personalstammblatt oder andere Dokumente der BW mit den erforderlichen Angaben vorweisen.
Der alte Erlaß vom 20. Mai 1999 - BMVg - PSZ/Z - Az 16-26-02/19 wird mit Inkrafttreten dieser Bestimmung aufgehoben. Alte “Ausweise für Reservisten”, die auf Grund des alten Erlasses ausgestellt wurden, verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2008.
