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DBV Deutsche Beamtenversicherung
Generalagentur
Sven Bliesner
Büro: Alter Markt 13
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Hans-Jürgen Hahn
Bereichsleiter Nord
Schneiderstr. 4
31249 Hohenhameln-Equord
Tel. 05128 8124
Fax 05128 8123
Mobil: 0171 3572637
hans-juergen.hahn@lhrd.com
Experte für die Bundeswehr
am Standort Kiel
Stefan Alpen
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Die Continentale
Bezirksdirektion Stefan Alpen und
Ralf Krabbenhöft GbR
Büro: Bachstr. 6a
24340 Eckernförde
Tel.: 04351-50 83
Fax: 04351-71 27 18
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Schiedsordnung
Der Bundeswehrverband hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Damit unterliegt der Verband den strengen Anforderungen, den das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) an die Gründung des Vereins, die Verfassung (= Vereinssatzung) und deren Inhalt, die Vertretungsmacht der Vorstände, die Mitgliedschaft und an weitere Auflagen des Gesetzgebers knüpft.
Für Vereine sind die Vorschriften des BGB § 21 - § 79 maßgebend.
Als Rechtsgrundsatz gilt: Streit über Maßnahmen der Vorstände, Ausschluß von Mitgliedern, Minderheitenrechte, Anfechtung von Wahlen und Beschlüssen sowie auch Beschwerden von Mitgliedern gegen andere Mitglieder unterliegen der Prüfung durch die ordentlichen Gerichte.
Alle größeren Vereine oder Verbände, die politischen Parteien und Organisationen in der verfaßten Form eines Vereins besitzen gemäß ihrer Satzung ein Gremium, das in freiwilliger Gerichtsbarkeit Streitfälle regelt.
Beim Bundeswehrverband e.V. ist dies die Verbandsschiedskommission (VSK) gemäß § 20 der Satzung. Sie besteht aus 7 Mitgliedern.
Die VSK unterliegt in ihrem Handeln den Bestimmungen des Richtergesetzes und anderer einschlägiger Gesetze. Die Mitglieder nehmen ihr Amt unabhängig, weisungsungebunden, unparteiisch und ehrenamtlich wahr.
Die Tätigkeit der Verbandsschiedskommission ist in der „Vorläufigen Schiedsordnung für den Deutschen Bundeswehrverband e.V.” gemäß § 20 Absatz 4 der Satzung geregelt.
Die Schiedsordnung wurde einvernehmlich zwischen Bundesvorstand und Verbandsschiedskommission geregelt und verabschiedet. Sie ist in der Organisationsweisung des Verbandes im November 2002 veröffentlicht worden.
Einzelheiten zur Arbeitsweise der Verbandsschiedskommission sind der Schiedsordnung zu entnehmen.
Wichtig für das Mitglied des Verbandes sind folgende Kriterien:
- Für einzelne Verfahren sind Fristen zu beachten
- Die Verbandsschiedskommission wird nur auf Antrag tätig
- Anträge oder Beschwerden sind schriftlich an den Vorsitzenden der Verbandsschiedskommission zu richten.
