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Sie sind hier: Verbandsarbeit - Schiedsordnung
Aktualisiert bis: 21.05.2013
  • Regionale Sponsoren

    • Vertragspartner der Förderungsgesellschaft des DBwV www.foeg.de

    •  
      DBV Deutsche Beamtenversicherung
      Generalagentur
      Sven Bliesner
      Büro: Alter Markt 13
      24103 Kiel
      Tel.: 0431-24 06 60 0
      Fax: 0431 - 24 06 60 2
      sven.bliesner@dbv.de

    •  
      Hans-Jürgen Hahn
      Bereichsleiter Nord
      Schneiderstr. 4
      31249 Hohenhameln-Equord
      Tel. 05128 8124
      Fax 05128 8123
      Mobil: 0171 3572637
      hans-juergen.hahn@lhrd.com

    •  
      Experte für die Bundeswehr
      am Standort Kiel
      Stefan Alpen
      stefan.alpen@continentale.de
       
      Die Continentale
      Bezirksdirektion Stefan Alpen und
      Ralf Krabbenhöft GbR
      Büro: Bachstr. 6a
      24340 Eckernförde
      Tel.: 04351-50 83
      Fax: 04351-71 27 18
      info.alpen-krabbenhoeft@Continentale.de
      www.derkrankenversicherer.de
  • Schiedsordnung

    Der Bundeswehrverband hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Damit unterliegt der Verband den strengen Anforderungen, den das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) an die Gründung des Vereins, die Verfassung (= Vereinssatzung) und deren Inhalt, die Vertretungsmacht der Vorstände, die Mitgliedschaft und an weitere Auflagen des Gesetzgebers knüpft.

    Für Vereine sind die Vorschriften des BGB § 21 - § 79 maßgebend.
    Als Rechtsgrundsatz gilt: Streit über Maßnahmen der Vorstände, Ausschluß von Mitgliedern, Minderheitenrechte, Anfechtung von Wahlen und Beschlüssen sowie auch Beschwerden von Mitgliedern gegen andere Mitglieder unterliegen der Prüfung durch die ordentlichen Gerichte.

    Alle größeren Vereine oder Verbände, die politischen Parteien und Organisationen in der verfaßten Form eines Vereins besitzen gemäß ihrer Satzung ein Gremium, das in freiwilliger Gerichtsbarkeit Streitfälle regelt.

    Beim Bundeswehrverband e.V. ist dies die Verbandsschiedskommission (VSK) gemäß § 20 der Satzung. Sie besteht aus 7 Mitgliedern.

    Die VSK unterliegt in ihrem Handeln den Bestimmungen des Richtergesetzes und anderer einschlägiger Gesetze. Die Mitglieder nehmen ihr Amt unabhängig, weisungsungebunden, unparteiisch und ehrenamtlich wahr.

    Die Tätigkeit der Verbandsschiedskommission ist in der „Vorläufigen Schiedsordnung für den Deutschen Bundeswehrverband e.V.” gemäß § 20 Absatz 4 der Satzung geregelt.

    Die Schiedsordnung wurde einvernehmlich zwischen Bundesvorstand und Verbandsschiedskommission geregelt und verabschiedet. Sie ist in der Organisationsweisung des Verbandes im November 2002 veröffentlicht worden.

    Einzelheiten zur Arbeitsweise der Verbandsschiedskommission sind der Schiedsordnung zu entnehmen.

    Wichtig für das Mitglied des Verbandes sind folgende Kriterien:

    • Für einzelne Verfahren sind Fristen zu beachten
    • Die Verbandsschiedskommission wird nur auf Antrag tätig
    • Anträge oder Beschwerden sind schriftlich an den Vorsitzenden der Verbandsschiedskommission zu richten.
     
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