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Sie sind hier: mil. Zeremoniell - Trauerfeiern
Aktualisiert bis: 21.05.2013
  • Regionale Sponsoren

    • Vertragspartner der Förderungsgesellschaft des DBwV www.foeg.de

    •  
      Hans-Jürgen Hahn
      Bereichsleiter Nord
      Schneiderstr. 4
      31249 Hohenhameln-Equord
      Tel. 05128 8124
      Fax 05128 8123
      Mobil: 0171 3572637
      hans-juergen.hahn@lhrd.com

    •  
      DBV Deutsche Beamtenversicherung
      Generalagentur
      Sven Bliesner
      Büro: Alter Markt 13
      24103 Kiel
      Tel.: 0431-24 06 60 0
      Fax: 0431 - 24 06 60 2
      sven.bliesner@dbv.de

    •  
      Experte für die Bundeswehr
      am Standort Kiel
      Stefan Alpen
      stefan.alpen@continentale.de
       
      Die Continentale
      Bezirksdirektion Stefan Alpen und
      Ralf Krabbenhöft GbR
      Büro: Bachstr. 6a
      24340 Eckernförde
      Tel.: 04351-50 83
      Fax: 04351-71 27 18
      info.alpen-krabbenhoeft@Continentale.de
      www.derkrankenversicherer.de
  • Trauerfeiern

    Die Beteiligung der Bundeswehr an Trauerfeiern und Gedenkfeiern ist in einer Zentralen Dienstvorschrift (ZDv 10/8) festgelegt. Bei solchen Veranstaltungen erwiesene militärische Ehren sind Ausdruck des Mitgefühls und der Ehrfurcht vor dem Tode.

    Militärische Ehren können erwiesen werden:

    • Verstorbenen oder tödlich verunglückten Soldaten der Bundeswehr,
    • Personen, die durch Soldaten/zivile Mitarbeiter der Bundeswehr im Dienst oder durch Wehrmaterial ums Leben gekommen sind
    • Verstorbenen ehemaligen Berufssoldaten der Bundeswehr.

    Unabhängig vom Gedenken und  von einem Gedenkappell für verstorbene oder tödlich verunglückte Soldaten der Bundeswehr im dienstlichen Rahmen werden militärische Ehren durch die Bundeswehr bei Trauerfeiern und Bestattungen nur gemäß einer Verfügung im letzten Willen des/der Verstorbenen oder auf Wunsch der nächsten Angehörigen erwiesen.

    Es ist also eine Willenserklärung erforderlich, bevor solche Maßnahmen für Militärische Ehren ergriffen werden.

    Ansprechpartner im Bezirk Kiel ist der Standortoffizier
    Schweriner Strasse 17a
    24106 Kiel

    Formblatt

    Der Standortälteste beantragt militärische Ehren in einem Todesfall beim Befehlshaber im Wehrbereich I Küste und regelt nach dessen Genehmigung in Zusammenwirken mit dem Stab Wehrbereichskommando I Küste (Musik), dem Militärgeistlichen und der Standortverwaltung Kiel die Einzelheiten.
    Der zeremonielle Ablauf wird den Angehörigen - soweit es erwünscht ist - erläutert.
    Fahrzeuge der Marine werden für Seebestattungen grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt.
    Sollten die Angehörigen keine militärischen Ehren durch die Bundeswehr wünschen, aber um eine Beteiligung des Bundeswehrverbandes durch Kameraden oder Mandatsträger nachsuchen, wird sich der Verband in der Abfolge an das Zeremoniell der Bundeswehr halten.
    Den Abschluß einer Trauerfeier oder Gedenkveranstaltung bildet traditionell das Lied vom guten Kameraden.
     

    Historischer Hintergrund

    Der Text geht auf Ludwig Uhland (1787-1862), den bekannten schwäbischen Dichter und Lyriker der Spätromantik,  zurück.
    Uhland ließ sich dabei von einem Lied in „Des Knaben Wunderhorn” inspirieren, einer ersten und umfänglichen Sammlung deutscher Volksliedtexte. Die Sammlung wurde 1806 herausgegeben von Achim v. Arnim und Clemens Brentano. In dem Lied wird der Freiheitskampf der Tiroler unter Andreas Hofer besungen. 

    Uhland hat das Gedicht Der gute Kamerad 1809 geschrieben. Es wurde 1815 in einer Gedichtsammlung veröffentlicht.

    LUDWIG  UHLAND 

    Der gute Kamerad 

    Ich hatt einen Kameraden
    Einen bessern findst du nit.
    Die Trommel schlug zum Streite,
    Er ging an meiner Seite
    In gleichem Schritt und Tritt.

    Eine Kugel kam geflogen,
    Gilt's mir oder gilt es dir?
    Ihn hat es weggerissen,
    Er liegt mir vor den Füßen,
    Als wär's ein Stück von mir.

    Will mir die Hand noch reichen,
    Derweil ich eben lad.
    Kann dir die Hand nicht geben,
    Bleib du im ew'gen Leben
    Mein guter Kamerad! 

    1809, vertont 1827


    Hauptgefreiter Klegin
    vom Marinemusikkorps Ostsee

    Es ist die Zeit des Umbruchs und der Befreiungskriege.
    Ludwig Uhland hat eindringlich beschrieben, was einen guten Kameraden ausmacht: Mut, Tatkraft, Treue und Einstehen für den Anderen.

    Uhland verkörpert in seiner Person diese Werte: 
    Er studierte Jura und Sprachen in Tübingen, lehnte den Eid auf den König ab, und konnte so nicht Staatsbeamter werden, stand im Verfassungskampf 1815 auf Seiten des Volkes, war Vertreter seiner Heimatstadt in der Ständekammer, nach deren Auflösung wurde er in den oppositionellen Landtag abgeordnet und nach dessen Auflösung erneut abgeordnet.
    Als ihm die Regierung die Ausübung des Mandats verweigerte, legte er seine Professur nieder. 

    Der liberal und großdeutsch - im Gegensatz zur damaligen Kleinstaaterei - gesinnte Professor gehörte 1848/1849 dem Parlament in der Paulskirche an.
    Ihm wird das Wort zugeschrieben: „Es wird kein Haupt über Deutschland leuchten, das nicht mit einem vollen Tropfen demokratischen Öls gesalbt ist.”.

    Die Melodie wurde dem schwäbischen Komponisten Friedrich Silcher (1769-1860) zugeschrieben.
    Dieser hatte ein Schweizer Volkslied als Vorlage genommen und dem Text Uhlands angepasst.
    Das Lied vom guten Kameraden wurde 1827 in einer Liedersammlung und dann 1848 in einem Liederbuch für Studenten aufgenommen.
    Nach und nach wurde das in seiner Schlichtheit und Eindringlichkeit ergreifende Lied sinnbildlich für die Trauer um Soldaten.
    Trotz des Missbrauchs der Werte in nationalsozialistischer Zeit ist das Lied vom guten Kameraden wahre demokratische Tradition.

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